Gemeindehaus:
Es dürfen bis auf weiteres keine Gruppen, Kreise oder Veranstaltungen stattfinden.
Besprechungen und Sitzungen, die erlaubt sind, können im Kleinen Saal (bis 10 Personen) und im Großen Saal (bis 20) unter Einhaltung des Hygienekonzeptes stattfinden.
